Rechtsprechung
AG Berlin-Lichtenberg, 25.03.2014 - 6 C 425/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Kündigung wegen unzumutbarer Störung des Hausfriedens; Gesundheitsbeeinträchtigung durch häufige Störung der Nachtruhe; Verunreinigung des Mietobjekts durch Kot und Urin
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen unzumutbarer Störungen des Hausfriedens
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie weit sind Hausfriedensstörungen durch verwirrten Mieter noch hinzunehmen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung wegen nächtlicher Lärmbelästigung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei Lärmbelästigung in der Nacht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nächtliche massive Lärmbelästigung der Nachbarn begründet fristlose Kündigung des Mieters wegen Störung des Hausfriedens - Hohe Anzahl der Lärmstörungen sowie Gesundheitsbeeinträchtigung der Mitmieter rechtfertigt fristlose Kündigung trotz krankheitsbedingten Verhaltens ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hausfriedensstörungen durch geistig verwirrten Mieter: Kündigung? (IMR 2014, 419)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 12.07.1996 - 21 U 4334/95
Zurückweisung der Kündigung eines Mietvertrages wegen fehlender Anwaltsvollmacht; …
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 25.03.2014 - 6 C 425/13
Bereits der ständige Lärm in den Nachtstunden, mit teilweisem Herausklingeln der Nachbarn, stellt eine unzumutbare Störung des Hausfriedens dar, die zur fristlosen Kündigung berechtigt (…Palandt/ Weidenkaff, 73. Aufl., § 569 Rn. 14; OLG München ZMR 1996, 557f). - OLG Karlsruhe, 14.12.1999 - 3 U 20/99
Verwirrten Mietern kann nicht so ohne weiteres gekündigt werden!
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 25.03.2014 - 6 C 425/13
Zwar sind bei der Interessenabwägung unter anderem das Sozialstaatsprinzip, die Menschenwürde und der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen, so dass zu prüfen ist, ob die Störungen eines krankheitsbedingt verwirrten Mitbewohners bei grundgesetzorientierter Wertung noch als hinnehmbar angesehen werden können (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2000, 578). - LG Köln, 05.10.1973 - 12 S 304/73
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 25.03.2014 - 6 C 425/13
Dabei hat das Gericht die hohe Anzahl der massiven nächtlichen Lärmstörungen genauso berücksichtigt wie den Umstand, dass eine Grenze auch dort überschritten ist, wo höchstpersönliche Rechtsgüter der anderen Mieter (wie Gesundheit oder Ehre) nachhaltig verletzt werden (…Palandt a.a.O., Rn. 14; LG Köln MDR 1974, 232 (Ehre); AG Hamburg ZMR 2001, 898 (körperliche Integrität). - AG Hamburg, 15.08.2001 - 45 C 73/01
Auszug aus AG Berlin-Lichtenberg, 25.03.2014 - 6 C 425/13
Dabei hat das Gericht die hohe Anzahl der massiven nächtlichen Lärmstörungen genauso berücksichtigt wie den Umstand, dass eine Grenze auch dort überschritten ist, wo höchstpersönliche Rechtsgüter der anderen Mieter (wie Gesundheit oder Ehre) nachhaltig verletzt werden (…Palandt a.a.O., Rn. 14; LG Köln MDR 1974, 232 (Ehre); AG Hamburg ZMR 2001, 898 (körperliche Integrität).
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 12.09.2014 - 25 C 219/13
Auch einem schuldunfähigen Mieter kann gekündigt werden!
Bereits der über Monate andauernde, ständige Lärm tagsüber, aber auch in den Abend- und Nachtstunden, teilweise mit Klingeln bei den Nachbarn, stellt, auch im Falle eines schuldunfähigen Verursachers, eine unzumutbare und dauerhafte Störung des Hausfriedens dar, die zur fristlosen Kündigung berechtigt (vgl. AG Lichtenberg, Urt. v. 25.03.2014, Az.: 6 C 425/13;… AG Spandau, Urt. v. 07.03.2014, Az.: 3 C 122/13;… AG Wedding, Urt. v. 23.03.-, Az.: 7 C 148/12). - AG Gießen, 03.11.2015 - 42 C 24/15
Anforderungen an die Kündigung eines Mietvertrages mit einem Bewohner einer …
Denn die Kündigung eines Mietverhältnisses ist auch bei schuldlosem Verhalten möglich (…Palandt/Weidenkaff, 73. Aufl., § 569 Rn. 14; AG Lichtenberg, Urteil vom 25.03.2015, Az. 6 C 425/13, zitiert nach Juris).